Anforderungen an die Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung; Mitbeurkundung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.09.1992 - Aktenzeichen 17 U 188/90
DRsp Nr. 2006/10040
Anforderungen an die Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung; Mitbeurkundung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung
»1. Bei einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung sind zur Bezeichnung des Kaufgegenstandes neben der grundbuchmäßigen Bezeichnung ihre tatsächliche Lokalisierung, ihre Lage innerhalb des Gebäudes, die Wohnfläche, Zahl der Räume und Nebenräume (Abstellraum, Garagenplatz) sowie die Größe des Miteigentumsanteils am Grundstück anzugeben.2. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung konkretisieren die mit dem Erwerb von Wohnungseigentum verbundenen Rechte und Pflichten und gehören deshalb zum wesentlichen Vertragsinhalt. Sie sind daher gemäß § 313BGB in Verbindung mit § 4WEG mit zu beurkunden, wobei von der Verweisungsmöglichkeit gemäß § Gebrauch gemacht werden kann.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.