OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 03.07.1992
20 REMiet 2/92
Normen:
MHG § 2 § 3 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 426
ZMR 1992, 380

Umlage von Modernisierungskosten auf den Mieter

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.07.1992 - Aktenzeichen 20 REMiet 2/92

DRsp Nr. 1993/1866

Umlage von Modernisierungskosten auf den Mieter

Vorlegungsfrage:1. Kann der Vermieter einer Mietwohnung, der Modernisierungsmaßnahmen nach § 3 MHG bereits durchgeführt hat, nach Abschluß dieser Modernisierungsmaßnahmen die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHG auf der Basis für vergleichbaren, nicht modernisierten Wohnraum verlangen und gleichzeitig und zusätzlich die Modernisierungskosten nach Maßgabe des § 3 MHG auf den Mieter umlegen?2. Für den Fall, daß das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Vorlagefrage zu 1. verneint: Ist, wenn der Vermieter gleichzeitig nach § 2 und § 3 MHG die Miete erhöht hat, die Mieterhöhung nach § 2 MHG oder diejenige nach § 3 MHG wirksam?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.

Normenkette:

MHG § 2 § 3 ;

Gründe: