OLG Hamburg - Beschluss vom 06.03.2003
2 Wx 38/00
Normen:
WEG § 13 § 15 Abs. 3 § 21 ; BGB § 1004 ;
Fundstellen:
ZMR 2003, 448

Abweichung von Teilungserklärung und tatsächlicher Bauausführung

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 38/00

DRsp Nr. 2006/10163

Abweichung von Teilungserklärung und tatsächlicher Bauausführung

1. Entspricht die tatsächliche Bauausführung eines Doppelhauses hinsichtlich der Lage von Sonder- und Gemeinschaftseigentum an den ausgewiesenen Flächen nicht der Teilungserklärung, so kann eine Auslegung der geschlossenen Verträge ergeben, dass sich die Aufteilung des Gesamtgrundstücks und damit die Lage der in Sondernutzung stehenden Gartenflächen am Lageplan orientiert. 2. Die Größe von der Sondernutzung einzelner Miteigentümer zugewiesenen Flächen muss nicht deren Miteigentumsanteilen entsprechen, sondern kann frei vereinbart werden.

Normenkette:

WEG § 13 § 15 Abs. 3 § 21 ; BGB § 1004 ;
Fundstellen
ZMR 2003, 448