OLG Hamburg - Beschluß vom 17.08.1992
2 Wx 63/92
Normen:
WEG § 43 § 45 Abs. 1 ; ZPO § 490 Abs. 2 Satz 2 § 492 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGZ 1993, 320
WE 1993, 113
WuM 1993, 94
ZMR 1993, 183

Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Antrags auf weitere Beweiserhebung im Beweissicherungsverfahren

OLG Hamburg, Beschluß vom 17.08.1992 - Aktenzeichen 2 Wx 63/92

DRsp Nr. 1995/1563

Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Antrags auf weitere Beweiserhebung im Beweissicherungsverfahren

»Im Beweissicherungsverfahren - hier zur Sicherung von Beweisen für ein Verfahren gemäß §§ 43 ff. WEG - ist die Zurückweisung eines Antrags auf weitere Beweiserhebung anfechtbar.«

Normenkette:

WEG § 43 § 45 Abs. 1 ; ZPO § 490 Abs. 2 Satz 2 § 492 Abs. 1 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß §§ 45 Abs. 1 WEG, 27, 29 FGG zulässig und auch begründet. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts beruht auf einer Verletzung des Gesetzes, §§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG, 550 ZPO.