I. Kläger und Beklagte sind die Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zwei Grundstücke erworben und als Bauherrengemeinschaft dort ein Appartement-Hotel, bestehend aus 51 Appartements und 4 gewerblichen Einheiten, errichtet haben. An den Appartements soll Wohnungseigentum, an den gewerblichen Einheiten Teileigentum begründet werden. Ein Teilungsvertrag liegt bisher nur als Entwurf vor. Die Parteien haben jeweils Miteigentumsanteile am Grundstück erworben und sind als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen.
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