BayObLG - Beschluss vom 25.06.1992 (2Z BR 25/92)
I. Antragsteller und Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die aus neun Wohnungen und vier Teileigentumseinheiten besteht. Die weitere Beteiligte ist die Verwalterin. Die Wohnanlage wurde von [...]