I.
Die Antragstellerin, der Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer größeren Wohnanlage. Die Wohnung der Antragstellerin liegt teilweise unter der Wohnung des Antragsgegners. Die Anlage hatte eine Bauträgerin etwa in den Jahren 1978 bis 1980 errichtet; Geschäftsführer und Mitgesellschafter der Komplementär-GmbH sowie zeitweise Kommanditist der Bauträgerin war der Antragsgegner. Der Antragsgegner ließ die Räume seiner Wohnung mit Ausnahme der Schlafzimmer mit steinernen Fußböden ausstatten.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|