BayObLG vom 12.11.1992
2Z BR 73/92
Normen:
WEG § 28;
Fundstellen:
WE 1993, 114
WM 1993, 92

BayObLG - 12.11.1992 (2Z BR 73/92) - DRsp Nr. 1993/3660

BayObLG, vom 12.11.1992 - Aktenzeichen 2Z BR 73/92

DRsp Nr. 1993/3660

»1. In die Jahresabrechnung über ein Wirtschaftsjahr sind Wohngeldvorauszahlungen für dieses Wirtschaftsjahr nicht aufzunehmen, wenn sie erst im nächsten Wirtschaftsjahr geleistet werden. 2. Genehmigen die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung nur hinsichtlich der Ausgaben und ihrer Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer, kann der Eigentümerbeschluß nicht für ungültig erklärt werden. Jedoch besteht ein Anspruch jedes Wohnungseigentümers auf Ergänzung der Beschlußfassung auch über die Einnahmen und den Abschlußsaldo. Vorher kommt eine Entlastung des Verwalters nicht in Betracht.«

Normenkette:

WEG § 28;
Fundstellen
WE 1993, 114
WM 1993, 92