I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Am 5.7.1990 beschlossen die Wohnungseigentümer,
alle Wärmemengenregler gegen thermostatgesteuerte Ventile auszutauschen und die Wohnungseigentümer entsprechend der Anzahl der Ventile durch eine Sonderumlage zu belasten,
zeitgleich im Zusammenhang damit notwendige Folgearbeiten an der Heizungsanlage zu Lasten der Instandhaltungsrücklage vorzunehmen.
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