BayObLG vom 13.02.1992
2Z BR 3/92
Normen:
WEG § 3, § 4 Abs. 1;
Fundstellen:
BayObLGZ 1992, 40
DNotZ 1992, 426
DRsp I(152)177a
NJW-RR 1992, 663
WuM 1992, 277

BayObLG - 13.02.1992 (2Z BR 3/92) - DRsp Nr. 1993/1485

BayObLG, vom 13.02.1992 - Aktenzeichen 2Z BR 3/92

DRsp Nr. 1993/1485

»Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einräumung von Sondereigentum an den Räumen des Gebäudes, das er auf einer bestimmt bezeichneten Teilfläche des gemeinschaftlichen Grundstücks »nach Maßgabe der künftigen baurechtlichen Genehmigungen« errichten darf, um es mit einem von seinem Miteigentumsanteil abzutrennenden Teil zu verbinden, kann durch eine Vormerkung gesichert werden. Der Anspruch ist im Hinblick auf das durch die bestimmte Bezeichnung der Teilfläche und das Erfordernis der Baugenehmigung begrenzte Bestimmungsrecht des begünstigten Wohnungseigentümers ausreichend bestimmbar (Aufgabe von BayObLGZ 1974, 118).«

Normenkette:

WEG § 3, § 4 Abs. 1;