I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Wohnungseigentümer in der Wohnanlage S.-Straße 21, 23, 25. Das Haus Nr. 25 hat vier Geschosse; in jedem Geschoss befinden sich zwei Wohnungen. Jeweils eine Wohnung gehört den Antragstellern zu 1 und 4 gemeinschaftlich, dem am Verfahren bisher nicht beteiligten Wohnungseigentümer St. sowie den übrigen Antragstellern und Antragsgegnern.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|