BayObLG - 23.10.1992 (2Z BR 92/92) - DRsp Nr. 1993/1445
BayObLG, vom 23.10.1992 - Aktenzeichen 2Z BR 92/92
DRsp Nr. 1993/1445
»Wird der im Rahmen einer Jahresabrechnung vorgelegte Vermögensstatus durch Eigentümerbeschluß genehmigt und der Eigentümerbeschluß insoweit vom AG ohne Einschränkung für ungültig erklärt, dann fehlt für ein Rechtsmittel , mit dem die Begründung des AG beanstandet wird und die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses auch hinsichtlich der Einzelangaben im Vermögensstatus verlangt wird, die Beschwer.«