Die Antragsgegnerin ist die frühere Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage, die Antragstellerin ist die derzeitige Verwalterin.
Die Antragstellerin hat in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer beim Amtsgericht beantragt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihr Auskunft über die in ihrem Besitz befindlichen Verwaltungsunterlagen zu erteilen (1 a), die Richtigkeit der Auskunft eidesstattlich zu versichern (1 b), die in der Auskunft mitgeteilten Unterlagen an sie herauszugeben (1 c) und für das Jahr 1990 die Einzelabrechnungen zu erstellen (2).
In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht hat die Antragstellerin den Antrag 1 b zurückgenommen.
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