I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Die Bauunternehmerin Firma F. ist im Jahre 1990 verurteilt worden, an die Wohnungseigentümer Schadensersatz in Höhe von 6909,08 DM zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Die Wohnungseigentümer fassten in der Versammlung vom 27.6.1991 folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird angewiesen, die Bankbürgschaft der Firma F. Nr.... zurückzugeben. Es werden an die Firma F., respektive an die WEG L. Straße 33 bis 33 f zu P., keine weiteren Ansprüche gestellt. Die von der Firma F. erhaltenen 7577,73 DM werden der Instandhaltungsrücklage zugeführt.
In der Versammlung vom 25.3.1992 beschlossen sie:
Der Beschluss vom 27.6.1991,... wird abgeändert wie folgt:
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