I. Die Antragsteller, die Antragsgegner und die weiteren Beteiligten zu 1 bis 3 sind die Wohnungseigentümer einer aus acht Wohnungen bestehenden Wohnanlage im Alpenvorland, die seit längerer Zeit vom Antragsgegner zu 1 verwaltet worden war. Zuletzt war er durch Eigentümerbeschluß vom 12.1.1988 für weitere 5 Jahre zum Verwalter bestellt worden.
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