Anfechtung der Genehmigung einer Änderung der Teilungserklärung
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 75/00
DRsp Nr. 2003/16354
Anfechtung der Genehmigung einer Änderung der Teilungserklärung
1. Die Anfechtungserklärung hinsichtlich der Genehmigung einer Änderung der Teilungserklärung ist unwirksam, wenn sie nicht gegenüber allen Wohnungseigentümern, sondern nur gegenüber dem Anfechtungsgegner abgegeben wird.2. Ein kollusives Zusammenwirken eines vollmachtlosen Vertreters mit einem Wohnungseigentümer bei der Einräumung eines Sondernutzungsrechts hat nicht die Nichtigkeit des Teilungserklärungsänderungsvertrags zur Folge, falls die Eigentümer das Handeln des Vertreters noch genehmigen müssen.