OLG Hamburg - Beschluss vom 04.03.2003
2 Wx 75/00
Normen:
WEG § 13 § 15 § 21 ; BGB § 138 § 142 Abs. 1 § 143 Abs. 1 § 177 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)420a-b
ZMR 2003, 525

Anfechtung der Genehmigung einer Änderung der Teilungserklärung

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 75/00

DRsp Nr. 2003/16354

Anfechtung der Genehmigung einer Änderung der Teilungserklärung

1. Die Anfechtungserklärung hinsichtlich der Genehmigung einer Änderung der Teilungserklärung ist unwirksam, wenn sie nicht gegenüber allen Wohnungseigentümern, sondern nur gegenüber dem Anfechtungsgegner abgegeben wird. 2. Ein kollusives Zusammenwirken eines vollmachtlosen Vertreters mit einem Wohnungseigentümer bei der Einräumung eines Sondernutzungsrechts hat nicht die Nichtigkeit des Teilungserklärungsänderungsvertrags zur Folge, falls die Eigentümer das Handeln des Vertreters noch genehmigen müssen.

Normenkette:

WEG § 13 § 15 § 21 ; BGB § 138 § 142 Abs. 1 § 143 Abs. 1 § 177 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(152)420a-b
ZMR 2003, 525