Die Wohnungseigentumsanlage wird von einer GmbH, an die die Eigentümer (Beteiligte zu 1. - 3. und 6. - 23.) ihre im Sondereigentum stehenden Appartements (Zimmer mit Naßzelle) verpachtet haben, als Hotel betrieben. Beide Beteiligten zu 3. sind Miteigentümer von 5.133/10.000 Anteile der Anlage und Geschäftsführer der Pächterin, von der der Beteiligte zu 3. jedenfalls 49/50 hält. Der Beteiligte zu 5. - Sohn der Beteiligten zu 3. - hat die Beteiligte zu 4. seit 1995 in der Verwaltung der Anlage abgelöst.
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