OLG Köln, Beschluß vom 07.12.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 177/98
DRsp Nr. 1999/3782
Anforderungen an die Jahresabrechnung
»Die Jahresabrechnung muß dem Wohnungseigentümer auch ohne Unterstützung durch einen Buchprüfer oder Sachverständigen verständlich sein. Bei den Einnahmen und Ausgaben sind die tatsächlichen Beträge einander gegenüberzustellen, wobei es keine Rolle spielt, ob der Rechtsgrund für Zahlungen in der betreffenden Rechnungsperiode gelegt wurde und ob eingestellte Ausgaben möglicherweise zu Unrecht getätigt worden sind.«