OLG Köln - Beschluss vom 27.06.2003
16 Wx 105/03
Normen:
WEG § 26 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 1312
OLGReport-Köln 2003, 299
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 23.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 38/02
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 379/00

Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse für die Erhöhung der Verwaltervergütung

OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2003 - Aktenzeichen 16 Wx 105/03

DRsp Nr. 2003/15929

Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse für die Erhöhung der Verwaltervergütung

Sind nach den Bestimmungen der Teilungserklärung alle die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffenden Beschlüsse einstimmig zu fassen, so gilt diese Regelung, wie aus § 26 Abs. 1 S. 4 WEG folgt, nicht für die Bestellung und Abberufung des Verwalters, die durch Mehrheitsbeschluss erfolgen können. Soll allerdings während der Amtsdauer des Verwalters sein Vertrag dahin geändert werden, dass seine Vergütung erhöht wird, gilt insoweit wieder das vereinbarte Einstimmigkeitserfordernis.

Normenkette:

WEG § 26 Abs. 1 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß den §§ 43 Abs. 1 Nr. 4, 45 Abs. 1 WEG, 27 Abs. 1, 29 FGG statthaft und auch im übrigen zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert der Beschwer der weiteren Beschwerde den Betrag von 750,00 EURO, § 45 Abs. 1 WEG. Er beträgt nämlich, wie festgesetzt, 1.472,52 EURO.