I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Dem Antragsteller gehören mehrere Wohnungen, darunter die im Obergeschoss des mehrstöckigen Gebäudes gelegene Wohnung, zu der eine größere Terrasse gehört.
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