I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer aus zwei Einfamilienhäusern bestehenden Wohnanlage. Der Antragstellerin und dem weiteren Beteiligten gehören das südlich gelegene, im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnete Einfamilienhaus, den Antragsgegnern das nördliche, im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnete Einfamilienhaus. An beide Häuser ist an der östlichen straßenabgewandten Schmalseite eine Garage angebaut. Die Garage der Antragstellerin und des weiteren Beteiligten hat ein nördliches, die Garage der Antragsgegner ein südliches Einfahrtstor. Zwischen beiden Häusern befindet sich ein gepflasterter Weg, der mit Personenkraftwagen befahrbar ist. Die Grundstücksfläche, über die dieser Weg führt, ist in dem der Teilungserklärung beigefügten Lageplan gelb eingezeichnet.
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