BayObLG vom 07.11.1991
BReg 2 Z 146/91
Normen:
BGB § 242 ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 80

Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung einer Regelung in einer Teilungserklärung

BayObLG, vom 07.11.1991 - Aktenzeichen BReg 2 Z 146/91

DRsp Nr. 1993/3707

Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung einer Regelung in einer Teilungserklärung

»Ein Wohnungseigentümer kann einen Anspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Änderung der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung über die Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einer bestimmten Fläche haben, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dieser Regelung als grob unbillig und als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.«

Normenkette:

BGB § 242 ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2 ;

I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer aus zwei Einfamilienhäusern bestehenden Wohnanlage. Der Antragstellerin und dem weiteren Beteiligten gehören das südlich gelegene, im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnete Einfamilienhaus, den Antragsgegnern das nördliche, im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnete Einfamilienhaus. An beide Häuser ist an der östlichen straßenabgewandten Schmalseite eine Garage angebaut. Die Garage der Antragstellerin und des weiteren Beteiligten hat ein nördliches, die Garage der Antragsgegner ein südliches Einfahrtstor. Zwischen beiden Häusern befindet sich ein gepflasterter Weg, der mit Personenkraftwagen befahrbar ist. Die Grundstücksfläche, über die dieser Weg führt, ist in dem der Teilungserklärung beigefügten Lageplan gelb eingezeichnet.