Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht - Begründung von Wohngeldansprüchen
BayObLG, Beschluss vom 28.06.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 52/02
DRsp Nr. 2002/11169
Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht - Begründung von Wohngeldansprüchen
»1. Legt ein Wohnungseigentümer gegen einen ihn beschwerenden Beschluss des Amtsgerichts sofortige Beschwerde ein, steht der Zulässigkeit seines Rechtsmittels nicht entgegen, dass er dieses nicht begründet, sondern "außerdem" mit der Rechtsmitteleinlegung neue Anträge stellt, die mit dem erstinstanzlichen Verfahrensstoff in keinem rechtlichen Zusammenhang stehen.2. Wohngeldansprüche werden nur durch Eigentümerbeschlüsse über Jahresgesamt- und -einzelabrechnungen oder über Gesamt und Einzelwirtschaftspläne begründet.«