Aufklärung konkreter Nachteile bei baulichen Veränderungen
KG, Beschluß vom 13.04.1992 - Aktenzeichen 24 W 2935/91
DRsp Nr. 1995/5052
Aufklärung konkreter Nachteile bei baulichen Veränderungen
»Die von der Gemeinschaft nicht hinzunehmenden Nachteile bei einseitigen Umbaumaßnahmen einzelner Wohnungseigentümer können in der Veränderung der Statik, der erhöhten Wartungs- und Reparaturanfälligkeit für das Dach als Ganzes und in der Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen und bedürfen der sorgfältigen Aufklärung durch die Tatsacheninstanzen.«