KG - Beschluß vom 13.04.1992
24 W 2935/91
Normen:
WEG § 14 Nr. 1 § 16 Abs. 3 § 21 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGZ 1992, 426
Wohnungseigentümer 1992, 124
WuM 1992, 391

Aufklärung konkreter Nachteile bei baulichen Veränderungen

KG, Beschluß vom 13.04.1992 - Aktenzeichen 24 W 2935/91

DRsp Nr. 1995/5052

Aufklärung konkreter Nachteile bei baulichen Veränderungen

»Die von der Gemeinschaft nicht hinzunehmenden Nachteile bei einseitigen Umbaumaßnahmen einzelner Wohnungseigentümer können in der Veränderung der Statik, der erhöhten Wartungs- und Reparaturanfälligkeit für das Dach als Ganzes und in der Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen und bedürfen der sorgfältigen Aufklärung durch die Tatsacheninstanzen.«

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 1 § 16 Abs. 3 § 21 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 § 22 Abs. 1 ;

Gründe: