I.
Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die bis zum 31.12.2001 von der weiteren Beteiligten verwaltet wurde.
Die weitere Beteiligte lud mit Schreiben vom 23.10.2000 zu einer Eigentümerversammlung ein. Als Tagesordnungspunkt (TOP) 9 war angekündigt: "Beschlussfassung über den Antrag der Familie W. bezüglich Einbaus einer Tür an der rückwärtigen Hausfront des Vordergebäudes nach dem beiliegenden Plan". Das Einladungsschreiben enthielt hierzu die Anmerkung der Verwalterin, da es sich um eine bauliche Veränderung handele, sei die Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig. Die Eigentümerversammlung fand nach Terminsverlegung am 14.11.2000 statt. An dieser Versammlung haben die Antragsgegner, nicht jedoch der Antragsteller teilgenommen.
Zu TOP 9 enthält das Protokoll folgende Feststellungen:
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