BayObLG - Beschluß vom 30.05.1996
2Z BR 47/96
Normen:
BGB § 133 ; GBO § 19 ; WEG § 10 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DNotZ 1997, 473
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 9008/95
AG München,

Ausreichende Bestimmung einer Vollmacht in einem Kaufvertrag über ein Teil- oder Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluß vom 30.05.1996 - Aktenzeichen 2Z BR 47/96

DRsp Nr. 1996/28606

Ausreichende Bestimmung einer Vollmacht in einem Kaufvertrag über ein Teil- oder Wohnungseigentum

»Eine Vollmacht in einem Kaufvertrag über ein Teil- oder Wohnungseigentum, durch die der Erwerber den Veräußerer (Bauträger) ermächtigt, die Gemeinschaftsordnung zu ändern, "wenn dadurch... der Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ... nicht wesentlich eingeschränkt wird", ist nicht ausreichend bestimmt.«

Normenkette:

BGB § 133 ; GBO § 19 ; WEG § 10 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beteiligte zu 3 verkaufte Wohnungs- und Teileigentum an die Beteiligten zu 2 oder deren Rechtsvorgänger. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die derzeitigen Wohnungs- und Teileigentümer einer größeren Wohn- und Geschäftshausanlage. Die Beteiligten zu 1 erwarben ihr Teileigentum mit notariellem Kaufvertrag vom 16.7.1991, überließen dieses später ihren Kindern, behielten sich aber auf Lebenszeit den Nießbrauch vor. Dieser ist im Grundbuch eingetragen.

In dem Kaufvertrag zwischen der Beteiligten zu 3 und den Beteiligten zu 1 heißt es in Nr. IV 5: