BayObLG - Beschluß vom 12.12.1996 (2Z BR 104/96)
I. Die Antragstellerin zu 1 und ihre minderjährige Tochter, die Antragstellerin zu 2, sowie die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus zwei Häusern bestehenden Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten [...]