Die Beteiligten sind die Eigentümer einer 1966/67 fertiggestellten Wohnanlage. Der Antragstellerin gehört die im Dachgeschoß gelegene, im Aufteilungsplan mit Nr. 53 bezeichnete Wohnung; sie erwarb diese im Jahr 1966. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der angrenzenden im Aufteilungsplan mit Nr. 52 bezeichneten Wohnung; sie hat diese von ihrem verstorbenen Ehemann, dem früheren Antragsgegner geerbt, der die Wohnung ebenfalls im Jahr 1966 erworben hatte.
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