I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sind Wohnungseigentümer in dem mehrstöckigen Haus A-Straße 7 einer Wohnanlage, die aus insgesamt fünf Häusern besteht. Nach der Gemeinschaftsordnung stellen die Häuser und die Tiefgarage "sechs wirtschaftlich voneinander abgegrenzte Verwaltungseinheiten" dar und werden von den jeweiligen Eigentümern getrennt verwaltet.
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