I. Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Der Antragsteller hat beantragt, einen Eigentümerbeschluß über die Wahl des Verwaltungsbeirats für ungültig zu erklären und einen bestimmten Wahlmodus festzulegen. Ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht haben die Beteiligten mündliche Ausführungen zur Sache gemacht und der Antragsteller beantragt, seine Ausführungen zu Protokoll zu nehmen; der Richter hat dies abgelehnt; daraufhin hat ihn der Antragsteller wegen Besorgnis der. Befangenheit abgelehnt.
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