Die Antragstellerin ist Verwalterin, die Antragsgegnerin Wohnungseigentümerin in einer Wohnanlage; der Antragsgegnerin gehört eine Wohnung mit Speicher- und Kellerraum. Sie ließ innerhalb der ihren Speicherraum auf zwei Seiten einschließenden Wände aus Holzlatten solche aus Gasbetonsteinen errichten; die ebenfalls aus Holzlatten bestehende Tür ließ sie durch eine massive Holztür ersetzen. Außerdem ließ sie unter dem Dachgebälk den Speicher durch Holzbretter nach oben abschließen.
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