I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentumer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Am 17.11.1992 beschlossen die Wohnungseigentümer mit Mehrheit eine Änderung des in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels. Dieser Beschluß wurde nicht angefochten.
In der Eigentümerversammlung vom 2.5.1995 beantragte der Antragsteller, die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels rückgängig zu machen. Die Wohnungseigentümer beschlossen mehrheitlich, über diesen Antrag nicht abzustimmen.
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