I. Der Antragsteller ist Eigentümer einer im ersten Obergeschoß gelegenen Wohnung einer Wohnanlage, die von dem Antragsgegner verwaltet wird. Er macht gegen den Antragsgegner einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Verwalterpflichten geltend. Zugrunde liegt ein Wasseraustritt in der Wohnung des Antragstellers. Für das Gebäude hat der Antragsgegner eine Leitungswasser- und Sturmversicherung abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist der Antragsgegner.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|