I. Die Beteiligten sind die Eigentümer einer aus fünf Teileigentumsrechten bestehenden Anlage. Zwischen ihnen besteht Streit über die Verteilung der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Das Grundstück gehörte früher dem Antragsgegner allein. Mit notarieller Teilungserklärung (TE) vom 5.12.1985 teilte. dieser seinen Grundbesitz in fünf Teileigentumsrechte auf, die in der in Bezug genommenen Anlage I zur Teilungserklärung wie folgt beschrieben sind:
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