I. Die Antragsteller zu 1 bis 13 gehören oder gehörten zu den Teileigentümern einer Tiefgaragenanlage. Sie stellten gegen die Antragsgegnerin als Verwalterin zahlreiche Anträge (auch Hilfsanträge), u.a. auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen, Auskunftserteilung und Rechnungslegung sowie Einberufung einer Eigentümerversammlung mit bestimmten Tagesordnungspunkten, außerdem beantragten sie die Bestellung eines Notverwalters und stellten später auch positive und negative Feststellungsanträge.
Das Amtsgericht hat alle Anträge mit Beschluß vom 22.6.1992 abgewiesen und den Antragstellern die Gerichtskosten auferlegt. Die Antragsteller haben dagegen sofortige Beschwerde eingelegt; in der Beschwerdeschrift waren sie unter den Nummern l, 2 sowie 4 bis 13 namentlich aufgeführt; unter Nummer 3 war vermerkt: "entfallen".
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