Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Diese wird von der weiteren Beteiligten, der ebenfalls eine Wohnung in dieser Anlage gehört, verwaltet. Die Anlage besteht aus fünf durch Brandmauern getrennten Häusern mit jeweils eigenem Eingang.
Die Wohnung der Antragsteller befindet sich im Erdgeschoß eines Hauses. Die Eigentümer der darüber liegenden Wohnung betreiben darin eine Arztpraxis. Ihnen gehört eine weitere Wohnung im ersten Stock des angrenzenden Hauses. Sie beabsichtigten, ihre beiden Wohnungen mittels Durchbruchs der Brandmauer zu verbinden.
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