Aussetzung eines Beschlußanfechtungsverfahrens während einer Zahlungsklage gegen einen Wohnungseigentümer
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 08.09.1992 - Aktenzeichen 11 W 34/92
DRsp Nr. 1995/5061
Aussetzung eines Beschlußanfechtungsverfahrens während einer Zahlungsklage gegen einen Wohnungseigentümer
1. Die Aussetzung des Verfahrens der Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses nach § 43 Abs. 1 Nr. 4WEG, der eine Pflicht zur Zahlung des Kostenanteils für Renovierungsarbeiten begründet, bis zum Abschluß eines Verfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 1WEG, durch ein Wohnungseigentümer auf die streitige Zahlung in Anspruch genommen wird, kommt nicht in Betracht, weil keine Vorgreiflichkeit nach § 148ZPO vorliegt.2. Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 1WEG bis zum bestandskräftigen Abschluß des Verfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 4WEG ist in der Regel nicht geboten.