I.
Die Antragstellerin i ist Wohnungseigentümerin in einer Wohnanlage. Diese befindet sich auf einem größeren Grundstück parkartigen Charakters und besteht aus einem Verbund von vier Wohnhäusern (sogenannter Viererriegel) und einem Verbund von drei Wohnhäusern (sogenannter Dreierriegel). Der Antragstellerin gehört das im Viererriegel befindliche Wohnhaus, welches dem Dreierriegel am nächsten liegt. Die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer des Dreierriegels, von dem bisher erst zwei Wohnhäuser errichtet sind.
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