BayObLG - Beschluß vom 06.02.1991 (BReg 2 Z 148/90) - DRsp Nr. 1993/3712
BayObLG, Beschluß vom 06.02.1991 - Aktenzeichen BReg 2 Z 148/90
DRsp Nr. 1993/3712
»1. Die vertragliche Verpflichtung eines Beteiligten, die für die Einräumung von Sondereigentum erforderlichen Willenserklärungen abzugeben, hängt nicht davon ab, ob zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit im Sinn des § 3 Abs. 2WEG gegeben sind.2. Zur Anpassung einer vertraglichen Verpflichtung, Wohnungseigentum zu begründen, wenn die Wohn- und Nutzflächen einer Einheit nach Vertragsabschluß wesentlich vergrößert worden sind.«