BayObLG - Beschluß vom 10.01.1991
BReg 2 Z 152/90
Normen:
WEG § 13 Abs.2, § 14 Nr.1, § 22 Abs.1;

BayObLG - Beschluß vom 10.01.1991 (BReg 2 Z 152/90) - DRsp Nr. 1993/3716

BayObLG, Beschluß vom 10.01.1991 - Aktenzeichen BReg 2 Z 152/90

DRsp Nr. 1993/3716

»Wird durch das eigenmächtige Anbringen eines Balkons vor einer Erdgeschoßwohnung das Recht eines Wohnungseigentümers auf Mitgebrauch eines zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden 75 cm breiten Grundstücksstreifens ausgeschlossen, so werden in der Regel, wenn nicht triftige Gründe für den Mitgebrauch dieses Grundstücksstreifens bestehen, Rechte dieses Wohnungseigentümers nicht über das in § 14 Nr.1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt.«

Normenkette:

WEG § 13 Abs.2, § 14 Nr.1, § 22 Abs.1;