BayObLG - Beschluß vom 14.04.1995 (2Z BR 8/94) - DRsp Nr. 1998/13249
BayObLG, Beschluß vom 14.04.1995 - Aktenzeichen 2Z BR 8/94
DRsp Nr. 1998/13249
Ist die Jahresabrechung infolge entsprechender Beschlußfassung durch die Wohnungseigentümer bestandskräftig geworden, dürfen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnung im Verfahren gegen den einzelnen Eigentümer auf Bezahlung des geschuldeten Wohngeldes nicht berücksichtigt werden.