BayObLG - Beschluß vom 17.01.1991
BReg 2 Z 161/90
Normen:
WEG § 8, § 25 Abs.2;
Fundstellen:
NJW-RR 1991, 910
WE 1992, 55

BayObLG - Beschluß vom 17.01.1991 (BReg 2 Z 161/90) - DRsp Nr. 1993/3715

BayObLG, Beschluß vom 17.01.1991 - Aktenzeichen BReg 2 Z 161/90

DRsp Nr. 1993/3715

»Ein Wohnungseigentümer kann seinen Miteigentumsanteil in mehrere selbständige Wohnungseigentumsrechte unterteilen. Dadurch darf grundsätzlich der Status der übrigen Wohnungseigentümer nicht verändert werden; es ist aber nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinschaftsordnung für diesen Fall eine Erhöhung der Zahl der Stimmen entsprechend der Anzahl der neu gebildeten Miteigentumsanteile vorsieht.«

Normenkette:

WEG § 8, § 25 Abs.2;
Fundstellen
NJW-RR 1991, 910
WE 1992, 55