BayObLG - Beschluß vom 17.01.1991 (BReg 2 Z 161/90) - DRsp Nr. 1993/3715
BayObLG, Beschluß vom 17.01.1991 - Aktenzeichen BReg 2 Z 161/90
DRsp Nr. 1993/3715
»Ein Wohnungseigentümer kann seinen Miteigentumsanteil in mehrere selbständige Wohnungseigentumsrechte unterteilen. Dadurch darf grundsätzlich der Status der übrigen Wohnungseigentümer nicht verändert werden; es ist aber nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinschaftsordnung für diesen Fall eine Erhöhung der Zahl der Stimmen entsprechend der Anzahl der neu gebildeten Miteigentumsanteile vorsieht.«