LG Hamburg, vom 19.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 318 T 79/01
Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.08.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 131/01
DRsp Nr. 2003/14413
Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer
»1. Streiten die Eigentümer einer Wohneigentumsanlage um die Überschreitung des nach der Teilungserklärung einem Teileigentümer eingeräumten Bebauungsrechts auf dem zum gemeinschaftlichen Eigentum zählenden Innenhof durch den von dem Teileigentümer errichteten nunmehr vorhandenen Baukörper, so berührt dies die Rechte aller Eigentümer. Sie sind von Amts wegen auch formell am Verfahren zu beteiligen. Ein Verstoß hiergegen stellt einen Verfahrensfehler dar. 2. Das einem Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung eingeräumte Recht, auf der Sondernutzungsfläche bauliche Maßnahmen durchzuführen, hat nicht zur Folge hat, dass die gesetzlichen Regelungen der §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1WEG nicht gelten, sondern die getroffenen Maßnahmen ausschließlich an den nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts zu messen sind.
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