Die Anlage besteht aus fünf Verwaltungseinheiten, darunter 4 Hochhäusern mit 570 Eigentumswohnungen. Das Wohnungseigentum der Beteiligten zu 1. gehört zur Verwaltungseinheit III (Hochhaus D), das Wohnungseigentum der Beteiligten zu 2. gehört zur Verwaltungseinheit II (Hochhaus C). Mit Schreiben vom 10.4.1997 lud die Verwalterin alle Eigentümer zur ordentlichen Eigentümerversammlung am 26.4.1997 ein. Die Einladung sah auf Antrag der Beteiligten zu 2. unter TOP 19 vor:
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