I. Die Antragsteller, ein Ehepaar, und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage, die seit 1989 von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Den Antragstellern gehören zwei Wohnungen und eine Garage mit insgesamt 112/1000 Miteigentumsanteilen. Die Antragsteller haben eine Anzahl von Beschlüssen angefochten, die in den Eigentümerversammlungen der Jahre 1989 bis 1996 gefaßt wurden. Beim Amtsgericht haben sie unter anderem beantragt
- den Beschluß der Eigentümerversammlung vom 28.11.1990 betreffend die Entlastung der Verwalterin für das Wirtschaftsjahr 1989 für ungültig zu erklären;
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