OLG Köln - Beschluß vom 21.10.1997
16 Wx 255/97
Normen:
WEG § 23 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)303c
WuM 1998, 248
ZMR 1998, 248

Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung über Nutzungsentschädigungsverlanngen als Anspruchsgrundlage

OLG Köln, Beschluß vom 21.10.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 255/97

DRsp Nr. 1999/4308

Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung über Nutzungsentschädigungsverlanngen als Anspruchsgrundlage

»Hat die Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, von einem Miteigentümer für die Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums eine Nutzungsentschädigung in bestimmter Höhe zu verlangen, so bildet dieser Beschluß, wenn er unangefochten geblieben ist, eine selbständige Anspruchsgrundlage für den Zahlungsanspruch, unabhängig davon, ob dieser Anspruch auf einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage beruht oder nicht.«

Normenkette:

WEG § 23 Abs. 4 ;

Hinweise:

Anmerkung von Rechtsanwalt Wilfried J. Köhler, Köln, in ZMR 1998, 249.

Fundstellen
DRsp I(152)303c
WuM 1998, 248
ZMR 1998, 248