LG Berlin, vom 05.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 85 T 50/01
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen 72 II 157/00
Beschlusskompetenz für Einbau von Kaltwasserzählern und Umstellung der Abrechnung
KG, Beschluss vom 10.03.2003 - Aktenzeichen 24 W 3/03
DRsp Nr. 2003/14761
Beschlusskompetenz für Einbau von Kaltwasserzählern und Umstellung der Abrechnung
»Der Einbau von Kaltwasserzählern bei zu erwartender Wirtschaftlichkeit und die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach Verbrauch bilden einen einheitlichen Verfahrensgegenstand, der unter die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt und damit auch eine ersetzende gerichtliche Entscheidung über diesen Verfahrensgegenstand eröffnet (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf ZMR 2002, 68 = NZM 2002, 349 = ZWE 2001, 559).«