LG Darmstadt, vom 03.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 70/2003
AG Langen, - Vorinstanzaktenzeichen 54 II 54/02
Beschwerdeeinlegung in einem WEG-Verfahren per Telefax
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.05.2003 - Aktenzeichen 20 W 131/03
DRsp Nr. 2003/17140
Beschwerdeeinlegung in einem WEG -Verfahren per Telefax
»Die Beschwerdeeinlegung in einem WEG -Verfahren kann per Telefax in der Form der Telekopie wirksam erfolgen. Eingangszeitpunkt ist dann der Zeitpunkt des Ausdrucks durch das Empfängergerät, unabhängig von den Dienststunden und einem aufgestempelten Entnahmezeitpunkt.«