WEG § 13 § 14 Nr. 1 § 15 § 22 Abs. 1 S. 2 ; FGG § 27 ;
Fundstellen:
ZMR 2003, 522
Beseitigung von Heckenpflanzen auf im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen durch einen Wohnungseigentümer
OLG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 41/01
DRsp Nr. 2006/10165
Beseitigung von Heckenpflanzen auf im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen durch einen Wohnungseigentümer
Die Beseitigung von Heckenpflanzen auf der Grundstücksgrenze durch einen einzelnen Sondereigentümer kann einen unzumutbaren Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer darstellen.
Normenkette:
WEG § 13 § 14 Nr. 1 § 15 § 22 Abs. 1 S. 2 ; FGG § 27 ;