OLG Hamburg - Beschluss vom 12.02.2003
2 Wx 41/01
Normen:
WEG § 13 § 14 Nr. 1 § 15 § 22 Abs. 1 S. 2 ; FGG § 27 ;
Fundstellen:
ZMR 2003, 522

Beseitigung von Heckenpflanzen auf im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen durch einen Wohnungseigentümer

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 41/01

DRsp Nr. 2006/10165

Beseitigung von Heckenpflanzen auf im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen durch einen Wohnungseigentümer

Die Beseitigung von Heckenpflanzen auf der Grundstücksgrenze durch einen einzelnen Sondereigentümer kann einen unzumutbaren Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer darstellen.

Normenkette:

WEG § 13 § 14 Nr. 1 § 15 § 22 Abs. 1 S. 2 ; FGG § 27 ;
Fundstellen
ZMR 2003, 522