Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns Garten-Sondernutzungsfläche
KG, Beschluß vom 10.02.1997 - Aktenzeichen 24 W 6582/96
DRsp Nr. 1998/2812
Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns Garten-Sondernutzungsfläche
»1. Wer als Nutzer von Wohnungseigentum auf der dazugehörigen Garten-Sondernutzungsfläche einen Sichtschutzzaun errichtet, kann neben dem Wohnungseigentümer auf Beseitigung gerichtlich in Anspruch genommen werden (Weiterführung von Senat, OLGZ 1992, 55).2. Die Geltendmachung des Störungsbeseitigungsanspruchs kann nach mehr als sechs Jahren unzulässige Rechtsausübung sein.«