I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage, die weitere Beteiligte ist Verwalterin. Der Antragsteller errichtete die Anlage als Bauträger; er erstrebt nunmehr die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, mit dem drei Wohnungseigentümer zu Mitgliedern des Verwaltungsbeirates bestellt wurden. Nach §
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